Beiträge
Beitragsordnung
(Nach §7 der Satzung)
1 Aufnahmegebühren
1.1 Aufnahmegebühren werden einmalig erhoben.
1.2 Erwachsene € 23,-- / Tennisabteilung € 125,--
1.3 Kinder/Jugendliche € 15,-- / Tennisabteilung € 75,--
1.4 Neben der Aufnahmegebühr werden die Kosten für die Erteilung notwendiger Teilnehmerausweise (Passgebühren) der Sportfachverbände erhoben.
2 Mitgliedsbeiträge
2.1 Es werden monatliche Grundbeiträge und die Sportbeiträge für die ausgeübten Sportarten erhoben.
2.2 Es gibt den normalen Erwachsenenbeitrag, den ermäßigten Beitrag für Arbeitslose, Schüler, Studenten und Auszubildende sowie einen Kinder-/Jugendlichen-Beitrag.
2.3 Alle monatlichen Beiträge sind quartalsweise zum Beginn eines Quartals im Voraus zu zahlen und werden per Bankeinzug im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Dafür ist dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
2.4 Für andere Zahlungsweisen als das SEPA-Lastschriftverfahren ist eine monatliche Bearbeitungsgebühr von € 2,00 zu zahlen.
2.5 Bei Teilkündigungen einzelner Sportarten können diese nur zum Ersten eines nächsten Kalender-Quartals zurück auf eine letzte Sportart für die Zukunft erfolgen und Anerkennung finden.
2.6 Übersicht Sportarten
Unsere Beiträge setzen sich aus dem Grundbeitrag und jeweiligen Sportbeiträgen zusammen.
| Erwachsene | Studenten/Azubi/ Schüler/Arbeitslos | Kinder/Jugendliche bis 18 J. | |
| Grundbeitrag | € 20,00 | € 15,00 | € 11,00 |
| + Sportbeitrag |
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| Asthma/Bronchialsport | € 12,00 | € 13,00 | € 10,00 |
| Badminton | € 9,00 | € 9,00 | € 8,00 |
| Ballett | € 13,50 | € 13,50 | € 13,00 |
| Basketball - Wettkampf | € 11,50 | € 11,50 | € 9,00 |
| Basketball - Hobby | € 8,00 | € 10,00 | € 9,00 |
| Capoeira | € 48,00 |
| ab 14 J. € 32,00 |
| Capoeira Kinder bis 13 Jahre |
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| € 13,00 |
| Fechten | € 12,00 | € 13,00 | € 10,00 |
| Fitness (alle Gruppen und Online) | € 17,00 | € 17,50 | € 15,00 |
| Fußball | € 11,50 | € 11,50 | € 10,00 |
| Fußball mit Handicap | € 13,50 | € 14,50 | € 12,00 |
| Geräteturnen | € 10,50 | € 11,50 | € 10,00 |
| Geräteturnen mit Sonderförderung |
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| + € 5,00 |
| Handball | € 10,00 | € 10,00 | € 9,00 |
| Hapkido | € 14,00 | € 15,00 | € 12,00 |
| Inline | € 10,50 | € 10,50 | € 8,50 |
| Judo | € 12,00 | € 13,50 | € 13,00 |
| Kinderturnen |
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| € 10,00 |
| Korbball | € 9,00 | € 9,00 | € 8,00 |
| MS-Sport | € 22,00 |
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| Online-Sport (nur bei Wohnsitz außerhalb Hamburgs) | € 7,00 |
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| Rhythmische Sportgymnastik | € 10,50 | € 11,50 | € 10,00 |
| - mit Sonderförderung | + € 50,00 | + € 50,00 | + € 50,00 |
| Schach |
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| € 10,00 |
| Taekwondo | € 9,00 | € 10,00 | € 9,00 |
| Tanz | € 10,50 | € 11,50 | € 10,00 |
| Tanzkreis | € 12,50 |
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| Tennis | € 18,00 | € 19,00 | € 12,00 |
| Tennistraining Sommersaison | auf Anfrage | auf Anfrage | Saison € 150,00 |
| Tennistraining Wintersaison | auf Anfrage | auf Anfrage | Saison € 225,00 |
| Tischtennis | € 9,00 | € 9,00 | € 8,00 |
| Turnen | € 10,50 | € 11,50 | € 10,00 |
| Vitalstudio | € 25,00 | € 25,00 | ab 14 J. € 25,00 |
| Vitalstudio inkl. Fitness | € 28,00 | € 29,50 | ab 14 J. € 31,00 |
| Volleyball | € 13,50 | € 13,50 | € 10,50 |
| - Zusatzbeitrag Beach1 | € 3,00 | € 3,00 | € 2,00 |
| Volleyball-Mixed | € 10,00 | € 10,00 | € 9,00 |
| Wassergymnastik | € 22,00 |
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1 nur in Verbindung mit einer Volleyball Mitgliedschaft
Unsere Beiträge setzen sich aus dem Grundbeitrag und jeweiligen Sportbeiträgen zusammen.
3 Beitragsermäßigungen
3.1 Beitragsermäßigungen für Arbeitslose, Schüler, Studenten und Auszubildende Der ermäßigte Beitrag für erwachsene Schüler, Auszubildende, Arbeitslose und Studenten gilt ab Vorlagedatum der entsprechenden gültigen Bescheinigung, die unaufgefordert vorzulegen ist und kann rückwirkend nicht gewährt werden.
3.2 Familienbeitrag: Bei einem Erwachsenen Vollzahler bekommt jedes weitere Familienmitglied einen Rabatt von € 1,00 auf den Grundbeitrag.
Bei Geschwisterkindern erhält jedes Kind einen Rabatt von € 1,00 auf den Grundbeitrag.
3.2.1 Voraussetzungen für die Gewährung einer Familienermäßigung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung von einem Konto.
3.3 Passive Mitgliedschaft
3.3.1 Nach Ziff. 7.2 der Satzung:
Mitgliedschaften ordentlicher und minderjährige Mitglieder können auf begründeten Antrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der sie an der aktiven Sportausübung für mehr als drei Monate hindert, als passive Mitgliedschaft unter Beibehaltung der sonstigen Mitgliederrechte geführt werden. Ein Antrag auf passive Mitgliedschaft kann erst zum Ersten eines nächsten Kalender-Quartals für die Zukunft erfolgen und Anerkennung finden.
3.3.2 Passiv Erwachsene je Monat € 8,--
3.3.3 Passiv unter 18 Jahre je Monat € 6,--
3.4 Andere Ermäßigungen
Gelten nur auf vertraglich vorgegebenen Vereinbarungen durch die Sportfachverbände (z.Zt. Projekt Kids in die Clubs der Hamburger Sportjugend mit derzeit mtl. € 15,-- / Kind als Grundbeitrag für Sozialleistungsbezieher im AsylbLG, SGB II, SGB XII, Wohngeld und Kinderzuschlag nach BKGG).
3.5 Sonderregelungen mit der Agilo-Bewegungs-Kita-Eimsbüttel auf dem GWE-Gelände Für dortige Mitarbeiter, betreute Kinder und deren Erziehungsberechtigte wird die Aufnahmegebühr (außer Aufnahmegebühr Tennisabteilung) erlassen.
3.6 Vorstand
Die Mitglieder des BGB-Vorstandes und des beratenden Vorstandes können beitragsfrei geführt werden.
3.7 Mitarbeiter in der Vereins-Geschäftsstelle
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte der Geschäftsstelle können in den Grenzen des § 3 Nr.34 EStG beitragsfrei geführt werden.
3.8 aktive Schiedsrichter
In den Sportarten, in denen vom Verein zur Durchführung des Spielbetriebes den Sportfachverbänden pflichtweise Schiedsrichter gemeldet werden müssen, können die aktiven Schiedsrichter beitragsfrei geführt werden. Die Beitragsfreiheit endet zum nächsten Quartalsende, sofern die bei den Sportfachverbänden jeweils festgelegten Mindestspielleitungen nicht erfüllt werden, bei unentschuldigtem Nichtantreten oder die Schiedsrichtertätigkeit beendet wird.
4 Mahngebühren
4.1 Mahnung bei Zahlungsverzug:
Bei nicht fristgerechter Beitragszahlung werden für eine Zahlungserinnerung Verwaltungskosten in Höhe von € 2,00 erhoben, die dem Beitrag zugeschlagen werden. Bei Nichtzahlung nach der ersten Mahnung wird die Forderung über unseren Rechtsanwalt geltend gemacht. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Beitragsschuldners.
4.2 Rückgabegebühren der Banken mangels Deckung:
Der Einzug des Beitrages über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt am Anfang eines Quartals. Gebühren, die aus einer Nichteinlösung entstehen, gehen zu Lasten des Beitragsschuldners.
4.3 Sonstige Kosten
Nach Ziff. 6.2 der Satzung: Die Mitglieder haben Änderungen in ihren Pflichtangaben unverzüglich der GWE-Geschäftsstelle aufzugeben.
Bei Nichtbekanntgabe der Änderungen zur Erreichbarkeit fallen ggf. sonstige Kosten an. Dieses können z.B. die Gebühren für die Ermittlung der Anschrift bei den Behörden sein und gehen zu Lasten des Beitragsschuldners.
Beschlossen vom BGB-Vorstand am 13.01.2025 mit Wirkung ab 1.2.2025.